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Kostenübernahme

 

Herz & Darm ist eine reine Privatpraxis und hat keinen Kassensitz (Kassenärztliche Vereinigung). Daher können wir unsere ärztlichen Leistungen nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch keinen Anteil an den Kosten. Die Abrechnung erfolgt immer über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten hängen dabei von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität der Behandlung ab.

 

Privat Versicherte (PKV) und Beihilfeberechtigte

Unsere Leistungen werden individuell und indikationsbezogen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Privat Versicherte und/oder Beihilfeberechtigte können die Rechnungen bei ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe einreichen. Diese werden je nach Versicherungsart und Tarif von den Privaten Krankenversicherungen übernommen.

 

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Gesetzlich Versicherte sind selbstverständlich ebenso herzlich willkommen und erhalten die gleichen Leistungen von uns. Da wir rein privatärztlich tätig sind, sind Gesetzlich Versicherte immer Selbstzahler.